AGBs
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen das Bergstudio, Inhaberin Amanda Schmidt (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Grafikdesign, Corporate Design und Branding, Printdesign, Webdesign und Website-Erstellung, Social Media, Content Creation, Fotografie und Video, Marketing- und Kommunikationskonzeption sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Kreativleistungen.
1.3. Diese AGB richten sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des UGB bzw. KSchG. Für Verträge mit Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen vorrangig.
1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
1.5. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss und Angebote
2.1. Grundlage der Zusammenarbeit ist das jeweilige Angebot der Auftragnehmerin einschließlich der darin beschriebenen Leistungen, Preise, Zeiträume und sonstigen Vereinbarungen.
2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, Unterzeichnung, ausdrückliche Beauftragung per E-Mail oder auf sonstige eindeutige Weise zustande.
2.3. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGB sind Bestandteil des Vertrages, sofern auf ihre Geltung hingewiesen und dem Auftraggeber die Möglichkeit zur Kenntnisnahme eingeräumt wurde.
2.4. Angebote sind, sofern darin keine andere Frist angegeben ist, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
2.5. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.
3. Leistungsumfang und Zusatzleistungen
3.1. Art und Umfang der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
3.2. Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Honorars.
3.3. Nachträgliche Änderungen des Briefings, zusätzliche Varianten, Formate, Anwendungen, Seiten, Inhalte, Besprechungen oder sonstige Zusatzleistungen können nach tatsächlichem Aufwand zum jeweils vereinbarten bzw. aktuellen Stundensatz der Auftragnehmerin verrechnet werden.
3.4. Ändert der Auftraggeber während eines laufenden Projekts wesentliche Anforderungen, Ziele oder Grundlagen des Auftrags, ist die Auftragnehmerin berechtigt, daraus entstehenden Mehraufwand zusätzlich zu verrechnen und vereinbarte Termine entsprechend anzupassen.
3.5. Die Auftragnehmerin schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, jedoch – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
4. Korrekturrunden und Änderungen
4.1. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturrunden je vereinbarter Projekt- bzw. Leistungseinheit im vereinbarten Preis enthalten.
4.2. Eine Korrekturrunde bezeichnet die gebündelte Übermittlung der Änderungs- und Korrekturwünsche des Auftraggebers zu einem vorgelegten Entwurf bzw. Projektstand.
4.3. Mehrere zeitlich oder inhaltlich getrennte Feedbackübermittlungen können als mehrere Korrekturrunden gewertet werden.
4.4. Weitere Korrekturrunden sowie Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang oder das ursprüngliche Briefing hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich verrechnet.
4.5. Eine grundlegende Änderung eines bereits freigegebenen Konzepts oder eine nachträgliche Änderung der Projektanforderungen stellt keine Korrektur, sondern eine zusätzliche Leistung dar.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Freigaben und sonstigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
5.2. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
5.3. Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin.
5.4. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben bzw. verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber erforderliche Inhalte, Entscheidungen, Freigaben oder sonstige Mitwirkungen nicht rechtzeitig erbringt.
5.5. Wird der ursprünglich geplante Projektzeitraum aufgrund von Verzögerungen oder Unterbrechungen, die der Auftragnehmerin nicht zuzurechnen sind, erheblich überschritten, ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Projekt entsprechend ihrer aktuellen Kapazitäten neu einzuplanen.
5.6. Wird der vereinbarte bzw. ursprünglich kalkulierte Projektzeitraum aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, erheblich überschritten, kann eine angemessene Preisanpassung vorgenommen werden, sofern sich dadurch der Aufwand, die Kosten oder die Kalkulationsgrundlagen der Auftragnehmerin verändert haben. Der Auftraggeber wird über eine solche Preisanpassung vor der weiteren Leistungserbringung informiert.
6. Prüfung, Korrektur und Freigabe
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm zur Prüfung übermittelte Entwürfe, Reinzeichnungen, Druckdaten, Websites, Texte, Videos, Social-Media-Inhalte und sonstige Arbeitsergebnisse sorgfältig auf ihre sachliche und inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen.
6.2. Dies betrifft insbesondere Rechtschreibung, Grammatik, Namen, Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, URLs, Preise, Termine, Zahlen, Produktangaben, Öffnungszeiten, rechtliche Angaben, Bildmaterial, Logos und sonstige vom Auftraggeber bereitgestellte oder bestätigte Inhalte.
6.3. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler in Informationen, Texten, Daten oder sonstigen Inhalten, die vom Auftraggeber bereitgestellt, vorgegeben oder ausdrücklich freigegeben wurden, soweit die Auftragnehmerin diese Fehler nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht bzw. übersehen hat und soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
6.4. Mit der Druck-, Produktions-, Veröffentlichungs- oder sonstigen finalen Freigabe bestätigt der Auftraggeber, das Arbeitsergebnis geprüft und hinsichtlich der für ihn erkennbaren Inhalte und Angaben freigegeben zu haben.
6.5. Nach einer Freigabe gewünschte Änderungen gelten grundsätzlich als zusätzliche Leistungen und können gesondert verrechnet werden.
7. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
7.1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt.
7.2. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotografien, Videos, Illustrationen, Grafiken, Logos, Marken, Musik, Schriften, Designs und sonstige urheber-, marken-, persönlichkeits- oder sonstige rechtlich geschützte Inhalte.
7.3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Verwendung der bereitgestellten Materialien im vereinbarten Umfang keine Rechte Dritter verletzt.
7.4. Wird die Auftragnehmerin aufgrund vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte von Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos zu halten, sofern die Rechtsverletzung aus der Sphäre des Auftraggebers stammt.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1. Sämtliche von der Auftragnehmerin geschaffenen Werke, Entwürfe, Konzepte, Layouts, Grafiken, Designs, Fotografien, Videos und sonstigen kreativen Leistungen bleiben urheberrechtlich geschützt.
8.2. Das Urheberrecht selbst verbleibt bei der jeweiligen Urheberin bzw. dem jeweiligen Urheber.
8.3. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die im Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegten Nutzungsrechte.
8.4. Art, Umfang, räumliche Reichweite, zeitliche Dauer und Verwendungszweck der eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und dem erkennbaren Vertragszweck.
8.5. Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Verwertung bedarf – soweit die eingeräumten Nutzungsrechte dies nicht bereits umfassen – einer gesonderten Vereinbarung.
8.6. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher für die betreffende Leistung ausgestellter Rechnungen auf den Auftraggeber über.
8.7. Nutzungsrechte an von Dritten stammenden Materialien, beispielsweise Stockfotos, Schriften, Musik, Plugins oder sonstigen Lizenzprodukten, richten sich zusätzlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers.
9. Entwürfe, Konzepte und nicht ausgewählte Arbeiten
9.1. Präsentierte Entwürfe, Ideen, Skizzen, Konzepte, Varianten und sonstige Arbeiten bleiben bis zur ausdrücklichen Auswahl und vollständigen Bezahlung Eigentum bzw. geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
9.2. Nicht ausgewählte oder nicht beauftragte Entwürfe dürfen vom Auftraggeber weder verwendet noch veröffentlicht, weitergegeben, bearbeitet oder durch Dritte nachgebildet bzw. umgesetzt werden.
9.3. Die Präsentation eines Entwurfs oder einer Idee stellt keine Einräumung von Nutzungsrechten daran dar.
10. Offene Dateien, Arbeitsdateien und Rohdaten
10.1. Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Quelldateien, Rohdaten oder Projektdateien ist nicht automatisch Bestandteil des jeweiligen Auftrags, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot oder in einer sonstigen Vereinbarung festgelegt wurde.
10.2. Dies betrifft insbesondere offene Adobe-InDesign-, Illustrator-, Photoshop-, Premiere-Pro- oder vergleichbare Projektdateien sowie RAW-Dateien, unbearbeitetes Foto- oder Videomaterial, nicht verwendete Entwürfe, Arbeitsstände und sonstige Produktionsdateien.
10.3. Die Übergabe finaler Exportdateien, beispielsweise PDF-, JPG-, PNG-, SVG-, MP4- oder vergleichbarer vereinbarter Endformate, begründet keinen Anspruch auf Herausgabe der dazugehörigen offenen Arbeits- oder Quelldateien.
10.4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Herausgabe bzw. Übertragung offener, editierbarer Arbeits- oder Quelldateien nur gegen gesondertes Entgelt. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Dateien, dem damit verbundenen Aufbereitungs- und Übergabeaufwand sowie den zusätzlich einzuräumenden Nutzungs- und Bearbeitungsrechten.
10.5. Auch bei Herausgabe offener Dateien bleiben Rechte Dritter, insbesondere Lizenzbedingungen für Schriften, Stockmaterial, Plugins, Musik, Templates und sonstige lizenzierte Bestandteile, unberührt. Nicht übertragbare Lizenzen sind von der Herausgabe bzw. Rechteübertragung ausgenommen.
11. Eigenwerbung und Referenznutzung
11.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, von ihr erstellte und bereits veröffentlichte Arbeiten zu Zwecken der Eigenwerbung und Dokumentation als Referenz zu verwenden.
11.2. Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, Portfolios, Präsentationen, Printmaterialien, bei Wettbewerben sowie in sonstiger Eigenwerbung.
11.3. Vertrauliche, noch nicht veröffentlichte oder ausdrücklich als vertraulich vereinbarte Projekte sind davon ausgenommen.
11.4. Eine abweichende Vereinbarung, insbesondere ein vollständiger Ausschluss der Referenznutzung, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
12. Fremdleistungen und externe Dienstleister
12.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete externe Dienstleister oder Kooperationspartner heranzuziehen.
12.2. Fremdleistungen, beispielsweise Druck, Programmierung, Hosting, Fotografie, Illustration, Text, Übersetzung, Stockmaterial, Musik, Versand oder sonstige Leistungen Dritter, sind nur dann im Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12.3. Kosten für Fremdleistungen können dem Auftraggeber zusätzlich verrechnet oder von diesem direkt mit dem jeweiligen Dienstleister abgerechnet werden.
12.4. Soweit die Auftragnehmerin lediglich den Kontakt zu einem externen Dienstleister vermittelt und dieser unmittelbar vom Auftraggeber beauftragt wird, kommt der Vertrag über diese Fremdleistung ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister zustande.
13. Printprodukte und Produktion
13.1. Bei Printprodukten ist der Auftraggeber verpflichtet, die finalen Druckdaten bzw. Druckfreigaben sorgfältig zu prüfen.
13.2. Mit Erteilung der Druckfreigabe bestätigt der Auftraggeber die Freigabe zur Produktion.
13.3. Produktionsbedingte geringfügige Abweichungen, insbesondere hinsichtlich Farbe, Material, Papier, Schnitt, Falzung oder sonstiger produktionstechnischer Eigenschaften, können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
13.4. Die Darstellung von Farben auf Bildschirmen kann technisch bedingt von gedruckten Farben abweichen. Eine exakte Übereinstimmung kann ohne gesondert vereinbarten farbverbindlichen Proof nicht garantiert werden.
13.5. Für Fehler externer Produktionsunternehmen haftet die Auftragnehmerin nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit ihr diese zurechenbar sind.
14. Websites und digitale Leistungen
14.1. Der konkrete Leistungsumfang bei Websites ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
14.2. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind laufende Wartung, Updates, Backups, Hosting, Domainverwaltung, kostenpflichtige Plugins, Schriften, Lizenzen oder nachträgliche technische Anpassungen nicht Bestandteil des Projektpreises.
14.3. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen, Besucherzahlen, Conversion-Raten, Anfragen, Verkäufe oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse einer Website.
14.4. Die Auftragnehmerin ist nicht verantwortlich für nachträgliche technische Beeinträchtigungen aufgrund von Änderungen an Browsern, Betriebssystemen, CMS-Systemen, Plugins, Themes, Schnittstellen oder Diensten Dritter, sofern keine laufende Wartung vereinbart wurde.
14.5. Werden nach Projektabschluss Änderungen durch den Auftraggeber oder durch Dritte vorgenommen, übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung für daraus entstehende technische Fehler oder Darstellungsprobleme.
14.6. Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechtsberatung. Rechtliche Texte und Anforderungen wie insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligungen, Teilnahmebedingungen oder sonstige rechtliche Inhalte sind grundsätzlich vom Auftraggeber bereitzustellen bzw. rechtlich prüfen zu lassen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Leistung vereinbart wurde.
14.7. Eine technische Implementierung rechtlicher Texte oder Funktionen durch die Auftragnehmerin stellt keine Garantie für deren rechtliche Vollständigkeit oder Richtigkeit dar.
15. Social Media, Marketing und Content Creation
15.1. Bei Leistungen im Bereich Social Media, Marketing, Werbung und Content Creation schuldet die Auftragnehmerin die vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg.
15.2. Insbesondere können keine bestimmten Reichweiten, Impressionen, Followerzahlen, Interaktionen, Leads, Buchungen, Verkäufe oder Umsätze garantiert werden.
15.3. Änderungen von Plattformen, Algorithmen, technischen Funktionen, Nutzungsbedingungen oder Werberichtlinien von Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin.
15.4. Bei Foto- und Videoproduktionen richtet sich der Umfang der übergebenen Daten sowie der eingeräumten Nutzungsrechte nach dem jeweiligen Angebot. Ein Anspruch auf sämtliche Rohdaten besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
15.5. Der Auftraggeber ist grundsätzlich dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen abgebildeter Personen, Eigentümer von Locations oder sonstiger Rechteinhaber einzuholen, sofern im jeweiligen Auftrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese Aufgabe von der Auftragnehmerin übernommen wird.
16. Preise, Fremdkosten und Auslagen
16.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
16.2. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
16.3. Fremdkosten wie insbesondere Druckkosten, Stockmaterial, Schriften, Musiklizenzen, Hosting, Domains, Plugins, Versand-, Reise- oder Produktionskosten werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
16.4. Kostenschätzungen beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Leistungsumfang. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen können zu einer Anpassung des Honorars führen.
17. Zahlung und Projektbeginn
17.1. Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
17.2. Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Auftragnehmerin grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung mit der Leistungserbringung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
17.3. Die Höhe einer Anzahlung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
17.4. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie gesetzlich zulässige Mahn- und Betreibungskosten zu verrechnen.
17.5. Bei Zahlungsverzug kann die Auftragnehmerin weitere Arbeiten am Projekt bis zur vollständigen Begleichung fälliger Beträge aussetzen. Daraus entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin.
17.6. Nutzungsrechte werden, sofern nicht anders vereinbart, erst nach vollständiger Bezahlung der betreffenden Leistung eingeräumt.
18. Projektabbruch, Stornierung und vorzeitige Beendigung
18.1. Wird ein bereits beauftragtes Projekt auf Wunsch des Auftraggebers abgebrochen, pausiert oder nicht weitergeführt, sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und angefallenen Fremdkosten zu bezahlen.
18.2. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die bis zum Zeitpunkt des Projektabbruchs entstandenen Honorare und Kosten angerechnet.
18.3. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere aufgrund bereits verbindlich beauftragter Fremdleistungen oder sonstiger nachweisbarer Kosten, bleiben unberührt.
18.4. Wird ein Projekt für einen längeren Zeitraum durch den Auftraggeber unterbrochen, besteht kein Anspruch darauf, dass die Auftragnehmerin die Arbeiten unmittelbar nach Wiederaufnahme fortsetzen kann. Das Projekt wird entsprechend der aktuellen Kapazitäten neu eingeplant.
19. Gewährleistung und Mängel
19.1. Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen nach Übergabe bzw. Bereitstellung zeitnah zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
19.2. Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil eine gestalterische oder kreative Lösung nachträglich nicht mehr dem subjektiven Geschmack des Auftraggebers entspricht, sofern die Leistung dem vereinbarten Briefing und Leistungsumfang entspricht.
19.3. Bei berechtigten und rechtzeitig geltend gemachten Mängeln ist der Auftragnehmerin zunächst Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
19.4. Änderungen, die auf einer nachträglichen Änderung der Vorstellungen, Anforderungen oder des Briefings des Auftraggebers beruhen, stellen keine Mängelbehebung dar und können gesondert verrechnet werden.
19.5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
20. Haftung
20.1. Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
20.2. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig und insbesondere soweit keine Personenschäden betroffen sind – ausgeschlossen.
20.3. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Ansprüche Dritter haftet die Auftragnehmerin nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
20.4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die inhaltliche, rechtliche oder tatsächliche Richtigkeit von Informationen und Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben wurden, soweit ihr nicht selbst ein zurechenbares Verschulden trifft.
20.5. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
21. Vertraulichkeit
21.1. Die Auftragnehmerin behandelt ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene, ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Geschäfts- und Betriebsinformationen des Auftraggebers vertraulich.
21.2. Dies gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich werden oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
21.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vertrauliche Informationen im erforderlichen Umfang an zur Verschwiegenheit verpflichtete externe Dienstleister weiterzugeben, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
22. Datenschutz
22.1. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
22.2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin zu entnehmen.
22.3. Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, wird erforderlichenfalls eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.
23. Höhere Gewalt
23.1. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände, welche die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
23.2. Dazu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche technische Ausfälle, Ausfälle wesentlicher externer Dienstleister oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse zählen.
23.3. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber über erhebliche daraus resultierende Verzögerungen, sobald dies vernünftigerweise möglich ist.
24. Schlussbestimmungen
24.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit gesetzlich zulässig.
24.2. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des für den Unternehmenssitz der Auftragnehmerin sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
24.3. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen.
24.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
das Bergstudio
Inhaberin: Amanda Schmidt
Annaberg 188/10, 5524 Annaberg-Lungötz
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